Exportkontrolle
Wie wir mit Exportkontrollen für Luftfahrt-, Verteidigungs- und Dual-Use-Ausrüstung umgehen.
17 August 2026
Warum das hier von Bedeutung ist
Nandan GSE baut Bodenabfertigungsgeräte für die Luftfahrt, Systeme für Verteidigungsfahrzeuge und Industrieausrüstung. Ein Teil dieser Ausrüstung sowie einzelne ihrer Komponenten und technischen Unterlagen können in einer oder mehreren Rechtsordnungen der Exportkontrolle unterliegen.
Was wir einhalten
Wir fertigen in Indien und exportieren nach indischem Aussenhandels- und Exportkontrollrecht, einschliesslich der SCOMET-Liste, soweit diese anwendbar ist. Befindet sich ein Partner in Europa, arbeiten wir nach den geltenden EU-Dual-Use-Vorschriften und, für die Schweiz, nach der massgebenden schweizerischen Güterkontrollgesetzgebung.
Was wir von Partnern erwarten
Bei kontrollierten Gütern benötigen wir unter Umständen Angaben zur Endverwendung und zum Endverwender und in einzelnen Fällen eine Endverbleibserklärung, bevor wir offerieren oder liefern können. Deren wahrheitsgemässe Bereitstellung ist eine Lieferbedingung.
Partner dürfen von Nandan gelieferte Ausrüstung nicht unter Verstoss gegen die für sie geltenden Exportkontrollen oder Sanktionen wiederausführen, umleiten oder weiterverkaufen.
Sanktionen
Wir liefern nicht an Bestimmungsziele, Einheiten oder Endverwendungen, die durch die für uns verbindlichen Sanktionsregime verboten sind. Wir prüfen Geschäftspartner, bevor wir eine Lieferbeziehung eingehen, und können einen Auftrag auf dieser Grundlage ablehnen oder stoppen.
Fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob das, was Sie bauen lassen möchten, bei Ihnen der Kontrolle unterliegt, sprechen Sie es früh an. Eine Klärung im Anfragestadium ist weit günstiger als eine nach dem Werkzeugbau.